In Deutschland haben Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen die Möglichkeit, medizinisches Cannabis zur Linderung ihrer Symptome zu verwenden. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang oft aufkommt, ist der sogenannte Cannabis-Ausweis. Hier geben wir einen Überblick.
Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Cannabis-Ausweis mitzuführen. Der Cannabis-Ausweis ist eher ein Dokument, um in kritischen Situationen die medizinische Notwendigkeit des Cannabiskonsums zu dokumentieren.
Obwohl kein rechtlicher Zwang besteht, kann der Cannabis-Ausweis dennoch in verschiedenen Situationen von Vorteil sein. Zum Beispiel kann er als Nachweis dienen, wenn es um die Rechtfertigung des Besitzes oder des Konsums von medizinischem Cannabis geht. Cannabispatienten können gegenüber der Polizei nachweisen, dass sie berechtigt sind, medizinisches Cannabis zu konsumieren, indem sie bestimmte Dokumente vorlegen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, um mögliche Konflikte, insbesondere mit der Polizei, zu vermeiden, dass Cannabispatienten stets eine Kopie ihres aktuellen Rezepts und wenn möglich, eine Kopie des Schreibens ihrer Krankenkasse mitführen. Das Schreiben der Krankenkasse sollte klären, dass die Kosten für das medizinische Cannabis übernommen werden. Zusätzlich kann auch ein Patientenausweis als Ausweisdokument genutzt werden. Diese Maßnahmen erleichtern es, die notwendigen Informationen über die ärztlich verschriebene Einnahme und die Kostenübernahme bei Bedarf nachzuweisen.
Grundsätzlich kann ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die Medizinalcannabis verschreibt, einen Patientenausweis ausstellen. Es gibt als Patient aber auch die Möglichkeit, bei verschiedenen Online-Plattformen einen Antrag auf die Ausstellung eines Patientenausweises zu stellen.
Ein Dienstleister, der diesen Service kostenlos anbietet ist zum Beispiel Cannamedical. Patienten können den Patientenausweis gemeinsam mit ihrer Apotheke beantragen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) bietet Cannabispatienten die Möglichkeit, kostenlos einen Cannabis-Ausweis zu bestellen. Hier der beispielhafte Weg für die Online-Beantragung – Schritt für Schritt:
Da der Cannabisausweis kein offizielles Dokument ist, existiert auch kein standardisiertes Format oder eine Liste an Pflicht-Daten dafür. Im Wesentlichen geht es darum, der Inhaberin oder dem Inhaber des Ausweises eine ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis zu bescheinigen. Daher wird der Ausweis entsprechend von dem behandelnden Arzt ausgestellt.
Die konkreten Angaben, die aufgeführt werden, können also variieren. Analog zu vergleichbaren Dokumenten, die bereits seit einiger Zeit von Patientinnen und Patienten geführt werden, die beispielsweise Opioide verordnet bekommen, könnte der Cannabisausweis rechtliche Hinweise oder Texte enthalten, die über die rechtliche Situation informieren, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr. Zudem könnten detaillierte Informationen zur Medikation aufgeführt werden, wie beispielsweise die genaue Art des verordneten Arzneimittels (Cannabisblüten, Cannabisextrakt, Dronabinol oder andere) und die empfohlene Einnahmeform sowie der Rhythmus der Einnahme.
Selbstverständlich gilt der Cannabisausweis unabhängig von der Art der Verabreichung, sowohl für Cannabisextrakte als auch für Cannabisblüten und andere Arzneimittel auf Cannabisbasis. Eine präzisere Bezeichnung könnte daher auch Cannabinoidausweis sein.
In Deutschland kann einem Patienten unter spezifischen Bedingungen medizinisches Cannabis verschrieben werden. Generell ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis auf Patienten begrenzt, bei denen konventionelle Therapien nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden. Hier sind einige typische Krankheiten und Symptome, bei denen medizinisches Cannabis Anwendung finden kann:
Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung zur Verschreibung von medizinischem Cannabis von einem Arzt getroffen wird, der die individuelle Krankengeschichte und die vorliegenden Symptome des Patienten sorgfältig berücksichtigt.
Es wird allgemein geraten, eine ärztliche Therapie-Bescheinigung oder ein aktuelles Rezept im Alltag mit sich zu tragen, um im Fall einer Kontrolle durch die Polizei die Einnahme von Cannabis als Medikament belegen zu können. Gesetzliche Pflicht ist das Mitführen eines Nachweises allerdings nicht.
Ein Cannabis-Pass belegt, dass eine Person tatsächlich Cannabis-Patient ist, also medizinisches Cannabis von seinem Arzt oder seiner Ärztin verschrieben bekommen hat. Dieses darf er also besitzen, mit sich führen und nutzen. Ein Cannabis-Patientenausweis ist jedoch kein rechtsverbindliches Dokument.
Ein Cannabis-Patientenausweis ist kein rechtsverbindliches Dokument. Wird der Patientenausweis bei Kontrollen durch Polizisten jedoch in Verbindung mit der Kopie des jeweils gültigen BtM-Rezeptes und einem Lichtbildausweis vorgelegt, stellt dies ein Indiz für den legalen Besitz dar.
Die Ausstellung eines Cannabis-Ausweises erfolgt bei vielen Dienstleistern kostenlos.
Grundsätzlich können Ärzt*innen, die Medizinalcannabis verschreiben, einen Patientenausweis ausstellen. Es gibt als Patient aber auch die Möglichkeit, bei verschiedenen Online-Plattformen einen Antrag auf die Ausstellung eines Patientenausweises zu stellen.
Sowohl der behandelnde Arzt als auch verschiedene Online-Dienstleister stellen in Zusammenarbeit mit Arzt und Apotheker einen Medikamentenpass für Cannabis-Patienten aus.
Die vorschriftsmäßige Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels wird nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit betrachtet, wie es in § 24a Absatz 2 StVG festgelegt ist und oft als „Arzneimittel- oder Medikamentenprivileg“ bekannt ist. Im Gegensatz zum illegalen Gebrauch von Betäubungsmitteln, zu denen auch Cannabis zählt, schließt die Einnahme verschriebener Arzneimittel die Fahreignung nicht grundsätzlich aus. Dies geschieht nur, wenn die Einnahme das Leistungsvermögen unter das erforderliche Maß beeinträchtigt. Daher ist es wichtig, dass Patienten vor jeder Fahrt ihre eigene Leistungsfähigkeit selbstkritisch beurteilen.
Obwohl der Cannabisausweis dazu dient, dass der Arzt die ordnungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis mittels Stempel und Unterschrift bestätigt, besitzt der Ausweis rechtlich betrachtet keine bindende Wirkung. Es bleibt unsicher, ob er beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle offiziell anerkannt und akzeptiert wird. Erfahrungen von Patienten legen jedoch nahe, dass das Vorzeigen eines Cannabisausweises vor Ort die Situation zumindest besser erklären kann und oft zu einer entspannteren Atmosphäre führt.
Zusätzlich wird allen Patienten, die Medizinalcannabis verwenden, geraten, immer eine Kopie des aktuellen Rezepts für Cannabis (BtM-Rezept) bei sich zu haben.
Der ICD ist ein implantierbarer Defibrillator. Nach der Implantation wird jedem eine Karte ausgehändigt, die alle relevanten Informationen zum Gerät enthält (Hersteller, ICD-Modell, Sondenmodell, Implantationsdatum, verantwortliche Klinik/Arzt).
HSM steht für Herschrittmacher. Der Ausweis enthält den Namen des Patienten, die Bezeichnung, Art, Typ und Lesecode oder Seriennummer des Implantats, den Hersteller, das Datum der Implantation sowie Angaben zum verantwortlichen Arzt und zur Einrichtung.
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