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.htaccess Path

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Default path is: /home/u180434445/domains/absolem420.de/public_html/.htaccess
API: PHP Constant LITESPEED_CFG_HTACCESS is supported. You can use this code defined("LITESPEED_CFG_HTACCESS") || define("LITESPEED_CFG_HTACCESS", "your path on server"); in wp-config.php to specify the htaccess file path.
Backend .htaccess Path /home/u180434445/domains/absolem420.de/public_html/.htaccess
Default path is: /home/u180434445/domains/absolem420.de/public_html/.htaccess
API: PHP Constant LITESPEED_CFG_HTACCESS_BACKEND is supported. You can use this code defined("LITESPEED_CFG_HTACCESS_BACKEND") || define("LITESPEED_CFG_HTACCESS_BACKEND", "your path on server"); in wp-config.php to specify the htaccess file path.

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/home/u180434445/domains/absolem420.de/public_html/.htaccess

Die Cannabis-Führerschein-Problematik

Die Cannabis-Führerschein-Problematik: Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert

Quick and easy – das Wichtigste einfach erklärt

  • Die Bundesregierung hat die Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz dazu soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten.
  • Teilweise Entkriminalisierung von Besitz und Eigenanbau in Aussicht.
  • Auto fahren, nachdem man Cannabis konsumiert hat, wird auch nach der geplanten Legalisierung verboten sein. Jedoch sollen die THC-Grenzwerte dafür aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden.
  • Bis zur endgültigen Überprüfung und möglichen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften.
  • Experten fordern klare Regeln und eine bessere Aufklärung über die Gefahren von Cannabis-Konsum und dem Lenken eines Kraftfahrzeuges.

Die Ampel-Koalition hat die Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2024 soll das neue Gesetz nun in Kraft treten. Das Risiko, den Führerschein zu verlieren, wenn man Weed konsumiert und sich danach hinters Lenkrad setzt, bleibt allerdings. In Zukunft könnte es aber – ähnlich wie beim Alkohol – neue THC-Grenzwerte geben.

Die Bundesregierung hat die Weichen für die Cannabis-Legalisierung gestellt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde im Oktober im Bundesrat diskutiert. Jetzt liegt die finale Entscheidung über den Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach beim Deutschen Bundestag. Das Gesetz könnte im Frühling 2024 in Kraft treten.

Gemäß dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig nicht mehr als Betäubungsmittel gelten. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen dann in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Zusätzlich wird der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt sein. In speziellen Cannabis-Clubs können Mitglieder die Pflanzen gemeinschaftlich kultivieren und untereinander teilen.

Ursprünglich geplante Fachgeschäfte für den freien Erwerb von Rauschprodukten sind vorerst auf Eis gelegt. Der Verkauf wird nun in Deutschland zunächst in Modellprojekten getestet werden, wobei ein separates Gesetz noch aussteht.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass das Verkehrsministerium auf wissenschaftlicher Grundlage THC-Grenzwerte für das Autofahren festlegt. Eine Arbeitsgruppe soll dies bis Frühjahr 2024 prüfen und Ergebnisse liefern.

Bis zur endgültigen Überprüfung und möglichen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften.

Cannabis am Steuer 2023 – das ist der aktuelle Stand

In Deutschland gilt eine klare Regelung: Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis ist illegal. Der Grenzwert für THC im Blut liegt bei 1 ng/ml. Überschreitet man diesen Wert, drohen Bußgelder, Fahrverbote und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.

Cannabiskonsum führt sofort zu Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und im Reaktionsvermögen. Simulationstests haben gezeigt, dass besonders in der ersten Stunde nach dem Konsum die Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist. Obwohl einige Studien mit Unfalldaten teilweise widersprüchliche Ergebnisse lieferten, legen Meta-Analysen aus den Jahren 2011 und 2012 nahe, dass Cannabiskonsumenten ein etwa doppelt so hohes Risiko haben, in einen Unfall verwickelt zu werden, im Vergleich zu nüchternen Fahrern. Insbesondere bei Unfällen mit tödlichem Ausgang war der THC-Gehalt im Blut der Betroffenen in der Regel höher als bei Unfällen ohne Todesfolge.

Im Gegensatz zu Alkohol sind derzeit noch keine Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt, bis zu denen man noch noch ein Kraftfahrzeug führen darf. Wichtig zu betonen ist hier jedoch, dass der THC-Gehalt im Blut nicht unbedingt mit der aktuellen Fahreignung korreliert. THC kann noch Wochen nach dem Konsum nachweisbar sein. Daher ist die Festlegung eines klaren und praxistauglichen Grenzwerts im Zuge der Legalisierung notwendig, aber eben auch eine Herausforderung.

Cannabis im Straßenverkehr – Führerschein-Entzug und medizinisch-psychologische Untersuchung

Führerscheinstellen gehen jedem gemeldeten Verdachtsfall nach und entziehen in der Regel sofort den Führerschein. Oft folgt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, auch als „Idiotentest“ bekannt), um die Drogen-Freiheit nachzuweisen. Aufgrund der langen Nachweiszeiten von Cannabis kann dies zeitaufwendig sein, und die Kosten der Untersuchung tragen die Betroffenen selbst.

Zusätzlich drohen Strafen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen, weshalb keine pauschalen Aussagen zu den Folgen für Führerscheininhaber gemacht werden können.

Cannabis-Konsum: Die Debatte um den Grenzwert

Seit Jahren tobt in der Fachwelt eine Auseinandersetzung darüber, ob der Grenzwert für das untersagte Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen oder vielleicht zu restriktiv festgelegt ist. Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland schlagen vor, den derzeit gültigen THC-Wert im Blut zu erhöhen.

Die Juristen und Mediziner legen sich nicht auf einen genauen Wert fest; stattdessen empfehlen sie dem Gesetzgeber, den momentanen Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angemessen zu überdenken.

Die Begründung der Fachleute ist eindeutig: Der aktuelle THC-Grenzwert ist so niedrig, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Eine zwingende Verknüpfung mit einer verkehrssicherheitsrelevanten Wirkung erlaubt dieser Grenzwert jedoch nicht.

Wie beim Alkohol: Neuer Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr benötigt

Ähnlich wei bei Alkohol wird ein Grenzwert benötigt, der auf den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr basiert. Allerdings gestaltet sich das Festlegen eines verlässlichen Wertes für Experten bei Cannabis als nicht so simpel wie bei Alkohol. Das Alkohol-Denkmodell, das uns vertraut ist, lässt sich nicht eins zu eins auf THC übertragen. Alkohol baut sich kontinuierlich ab, während bei THC völlig andere Verteilungs- und Abbauvorgänge herrschen.

Es ist entscheidend, Wirkung und Konzentration separat zu betrachten. Theoretisch kann die Konzentration auch vom Körperbau abhängen. Aber noch wichtiger ist, wie gut der Körper an eine solche Substanz gewöhnt ist. Je häufiger und je mehr jemand kifft, desto mehr entwickelt der Körper eine Toleranz. Damit ändern sich auch Wirkungen und Auswirkungen.

Das Canabis-Führerschein-Problem: Was Verkehrs-Experten wie der ADAC fordern

Der ADAC betont nachdrücklich, dass die teilweise Legalisierung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis unabhängig von der Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss erfolgen muss. Experimente mit der Sicherheit auf unseren Straßen dürfen nicht stattfinden.

Der Konsum von Cannabis kann die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Besonders Personen, die Cannabis ausprobieren möchten und sich nicht ausreichend mit den bewusstseinsverändernden Effekten auseinandergesetzt haben, könnten sich dieser Gefahr möglicherweise nicht vollständig bewusst sein. Der ADAC sieht daher eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken von Unfällen als unverzichtbar an.

Heute bereits möglich: Autofahren als Cannabis-Patient

Als Patient, der medizinisches Cannabis in Deutschland verwendet, darf man grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Wenn bei einem Verkehrsteilnehmer, der Cannabis auf ärztliche Anordnung einnimmt, THC im Blut nachgewiesen wird, führt dies in der Regel nicht zum Verlust des Führerscheins. Es ist jedoch entscheidend zu beachten, dass Cannabis-Patienten ihre Fahrtüchtigkeit stets selbstkritisch beurteilen müssen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Werden Patienten trotz mangelnder Fahrtüchtigkeit erwischt, drohen der Entzug des Führerscheins oder andere strafrechtliche Konsequenzen.

Cannabis-Patienten sollten immer eine Kopie ihres Betäubungsmittelrezepts oder eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes, beispielsweise in Form eines Cannabis-Patientenausweises, bei sich haben. Auch wenn dies gesetzlich beim Autofahren nicht erforderlich ist und der Patientenausweis nicht als offizielles Dokument gilt, kann dies dennoch helfen, Situationen mit der Polizei schneller und unkomplizierter zu klären. Weitere Infos zum Thema findest du in unserem Artikel „Cannabis auf Rezept – Auto fahren erlaubt?“.

Fazit: Auch nach der Legalisierung wird niemand bekifft Auto fahren dürfen

Nach dem Kiffen sollte man kein Auto fahren. Punkt. Die Verletzungsgefahr für andere und für dich selbst ist einfach zu groß. Hinzu kommt die rechtliche Komponente. Bereits ein niedriger THC-Gehalt im Blut reicht für eine Ordnungswidrigkeit. Oft wird der aktuelle Grenzwert noch Tage nach dem man einen einzigen Joint geraucht hat überschritten. Eine legale Kombination von regelmäßigem Cannabis-Konsum und Autofahren ist daher nach aktuellem Stand de facto kaum möglich.

Auch die Pläne für die Legalisierung von Cannabis der deutschen Politiker ändern zunächst einmal nichts an dem Umgang der Polizei oder der Behörden mit Weed im Verkehr oder an einer Strafe dafür. Der Entwurf für das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sieht aber vor, dass die aktuellen THC-Grenzwerte in Frage gestellt werden. Hierzu soll es eine Arbeitsgruppe geben, die neue Grenzwerte für das Autofahren auf wissenschaftlicher Basis ermittelt. Ergebnisse werden für den Frühling 2024 erwartet. Regelmäßige Cannabis-Konsumenten, die legal Auto fahren wollen, müssen sich bei diesem Thema also noch ein wenig gedulden.

FAQ

Wie viel Ng hat man nach einem Joint?

Eine Pauschalantwort ist schwer zu geben. Die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC), die im Blut nach dem Genuss eines Joints nachweisbar ist, kann erheblich variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen die individuelle Stoffwechselrate, die THC-Konzentration in der verwendeten Cannabis-Sorte, die Art der Konsummethode, die Menge des konsumierten Cannabis und die Häufigkeit des Konsums.

Wie lange darf ich nach einem Joint kein Autofahren?

Die Nachweisbarkeit von THC im Blut und damit auch die Grenze, ab wann man wieder Auto fahren darf, hängt von der Art des Tests und der Konsumhäufigkeit ab. Der aktive Wirkstoff kann bei einem THC-Bluttest nur für wenige Stunden nachgewiesen werden, ungefähr zwischen vier und sechs Stunden, je nach eingenommener Menge.

Bei der Messung von THC-Carbonsäure gestaltet sich die Situation anders. Nach einmaligem Konsum kann das Ergebnis 1 bis 3 Tage positiv ausfallen. Bei regelmäßigem Gebrauch kann Cannabis im Blut auch noch mehrere Wochen nachweisbar sein.

  • Einmaliger Konsum: 1-3 Tage
  • Mehrfacher Konsum: 3-7 Tage
  • Häufiger Konsum: mehrere Wochen

Wie lange ist der Führerschein weg bei Cannabiskonsum?

Die Rechtsprechung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen, weshalb keine pauschalen Aussagen zu den Folgen für Führerscheininhaber gemacht werden können. Folgende Angaben gelten als unverbindliche Richtwerte:

Wer gegen das Cannabis-Verbot im Straßenverkehr (§ 24a StVG) verstößt, muss als Ersttäter mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen, dazu gibt es 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1000 Euro, es kommen weitere 2 Punkte hinzu, und diesmal wird ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Ab dem dritten Verstoß beträgt das Bußgeld 1500 Euro, begleitet von einem dreimonatigen Fahrverbot.

Wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder die Fahruntüchtigkeit aufgrund von Cannabiskonsum nachgewiesen wird, droht eine strafrechtliche Verurteilung nach § 316 StGB oder § 315c StGB.

Wenn jedoch die Fahrerlaubnis entzogen wird, bedeutet das den dauerhaften Verlust des Führerscheins. Nach Ablauf der dann festgelegten Sperrfrist muss der Betroffene die Neuerteilung des Führerscheins beantragen. Die Neuerteilung wird in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass der Betroffene nachweist, (wieder) für das Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet zu sein. Dies kann beispielsweise durch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erfolgen.

Wann muss man zur MPU wegen Cannabis?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Bedenken bezüglich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat, kann sie vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU – auch als „Idiotentest“ bekannt) oder ein medizinisches Gutachten (über Drogenkonsum) verlangen.

Wenn nur eine geringe Menge THC im Körper nachgewiesen wird (THC-Wert, THC-Carbonsäurewert) und keine weiteren erschwerenden Umstände vorliegen (wie etwa gleichzeitiger Alkoholkonsum oder wiederholte Verstöße), kann es sein, dass die Anordnung einer MPU unterbleibt.

Was passiert wenn Cannabis legalisiert wird in puncto Führerschein?

Wer nach dem Konsum von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, setzt nach wie vor seinen Führerschein aufs Spiel. Grundsätzlich wird sich daran auch durch die geplante Cannabis-Legalisierung nichts ändern. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Verkehrsministerium auf wissenschaftlicher Grundlage neue THC-Grenzwerte für das Autofahren festlegt. Eine Arbeitsgruppe soll dies bis zum Frühjahr 2024 überprüfen und Ergebnisse vorlegen.

Kann man als Cannabis-Patient Auto fahren?

Patienten, die mit Cannabis therapiert werden, erhalten in der Regel einen Patientenpass, der auch einen Hinweis zur Fahrtauglichkeit gemäß § 24a StVG enthält: „Die Substanz (THC) wurde bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben, die Eingewöhnungszeit auf das Arzneimittel ist seit dem unterstehenden Zeitpunkt abgeschlossen.“ Diese Notiz verhindert, dass gegen die Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24a StVG eingeleitet wird. Sollte in Einzelfällen dennoch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden, müsste es eingestellt werden, sofern beim Führen des Kraftfahrzeugs keine Ausfallerscheinungen beim Betroffenen festgestellt wurden.

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