Quick and easy – das Wichtigste einfach erklärt
In den letzten Jahren hat die medizinische Anwendung von Cannabis zunehmend an Akzeptanz gewonnen. Immer mehr Patienten und Ärzte erkennen die potenziellen Vorteile von medizinischem Cannabis an – besonders wenn es um die Linderung von bestimmten Krankheitssymptomen geht. Dennoch: Es bleiben bürokratische Hürden bestehen. Eine offene Kommunikation zwischen Patient, Arzt und Apotheker ist entscheidend, um eine erfolgreiche und individuell angepasste Cannabis-Therapie sicherzustellen. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie man medizinisches Cannabis verschrieben bekommen kann, wenn man rein formal als Patient für diese alternative Therapieform in Frage kommt.
Um Cannabis-Präparate und -Blüten mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von über 0,2 Prozent legal zu erwerben, benötigt man ein Betäubungsmittel (BtM)-Rezept. Grundsätzlich könnte theoretisch jeder Humanmediziner – abgesehen von Zahnärzten – Cannabis verschreiben. Doch in der Praxis gestaltet sich die Suche nach einem Arzt mit Kenntnissen im Bereich der Cannabistherapie mitunter als knifflig. Noch zu sehr scheint das stigmatisierte Bild von Kiffern verankert.
Wenn man heutzutage seinen Hausarzt aufsucht und um ein Rezept für Cannabis bittet, stößt man – so Erfahrungsberichte von Patienten – noch oft auf Ablehnung. Das ist nicht überraschend, denn während des Medizinstudiums werden Ärzte meist noch nicht ausreichend über die Wirkweise von Cannabinoiden informiert. Sie unterliegen oft dem allgemeinen Stigma, das mit der Hanfpflanze verbunden ist, und es ist für Patienten nicht immer einfach, einen Arzt zu finden, der offen für die Möglichkeit von Cannabis-Therapien ist. Viele Patienten, die an chronischen Krankheiten leiden, suchen eigenständig nach alternativen Behandlungsmethoden und möchten Cannabis für sich testen. Jedoch wird THC nicht leichtfertig auf ärztliche Verordnung verschrieben.
Auch die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung an sich scheint für einige ein Grund zu sein. Ärzte müssen spezielle Betäubungsmittel-Rezept-Vorlagen bei der Bundesopiumstelle anfordern und extra einen Tresor anschaffen, um diese sicher zu verwahren. Dieser zusätzliche Aufwand im hektischen Praxisalltag schreckt viele Ärzte ab.
Im Kernprinzip gilt, dass nur Personen, die unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf verschreibungspflichtige Cannabismedikamente haben. Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass sämtliche gängigen Standardtherapien, die als konventionelle Behandlungsansätze für eine bestimmte Erkrankung gelten, zuvor erfolglos ausgeschöpft wurden. Die Kostenübernahme für eine Cannabistherapie durch die Krankenkasse wird nur in Betracht gezogen, wenn die Standardtherapien nicht mehr ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden.
Eine weitere Option für die Übernahme der Kosten besteht, wenn zwar eine Standardtherapie verfügbar ist, jedoch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nachvollziehbar darlegen kann, dass diese aus bestimmten Gründen, wie etwa Kontraindikationen, nicht angewendet werden kann.
Zudem ist es erforderlich, dass eine realistische Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs oder auf die Linderung schwerwiegender Symptome besteht. Wenngleich keine umfangreichen Studien notwendig sind, sollten dennoch ausreichend hochwertige wissenschaftliche Daten und Fakten vorhanden sein, um diese Perspektive zu stützen.
Es ist zwingend erforderlich, dass eine schwerwiegende Krankheit vorliegt. Die genaue Abgrenzung, welche Erkrankungen in diese Kategorie fallen, gestaltet sich jedoch als komplex. Zwar existieren Listen, die potenzielle Krankheiten auflisten, jedoch haben diese lediglich orientierenden Charakter und sind nicht gesetzlich verbindlich festgelegt.
Diese Situation birgt Vor- und Nachteile für Patientinnen und Patienten gleichermaßen. Aufgrund der fehlenden expliziten Ausschlüsse von schweren Erkrankungen besteht theoretisch die Möglichkeit für jede Person mit einer schweren Krankheit, eine Cannabistherapie in Erwägung zu ziehen. Andererseits gestaltet sich die Beurteilung, ab wann ein Patient als austherapiert gilt, nicht immer eindeutig.
Zwischen März 2017 bis März 2022 waren die häufigsten Krankheitssymptome und Erkrankungen, die in Deutschland mit einer Cannabistherapie behandelt wurden folgende:
In über 75% der Fälle erfolgte die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zur Behandlung von chronischen Schmerzen. Betrachtet man alle Anwendungsbereiche zusammen, zeigt sich, dass am häufigsten das Cannabismedikament Dronabinol (THC) verschrieben wurde. Es folgten die Anwendung von Cannabisblüten, Nabiximols und flüssige Cannabisextrakte.
1. Schritt: Der Arztbesuch – Der erste Schritt auf dem Weg zu medizinischem Cannabis ist der Besuch eines Arztes. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen spezialisierten Arzt, beispielsweise einen Schmerztherapeuten oder Neurologen. Dieser Facharzt bewertet die individuelle medizinische Situation des Patienten und entscheidet, ob medizinisches Cannabis als Therapieoption in Betracht kommt.
2. Diagnose und Begründung – Der Arzt stellt eine Diagnose und begründet die Notwendigkeit einer Behandlung mit medizinischem Cannabis. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter bisherige Therapieerfolge oder -misserfolge, die Schwere der Erkrankung und die individuelle Verträglichkeit anderer Medikamente.
3. Antrag bei der Krankenkasse – Nachdem der Arzt die Notwendigkeit festgestellt hat, reicht er gemeinsam mit dem Patienten einen Antrag bei der Krankenkasse ein. In diesem Antrag sind die Diagnose, die geplante Therapiedauer und die vorgesehene Dosierung von medizinischem Cannabis enthalten. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.
4. Genehmigung und Rezeptausstellung – Bei positiver Entscheidung der Krankenkasse wird dem Patienten ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt. Dieses Rezept kann bei einer Apotheke eingelöst werden, die auf die Versorgung mit Cannabisblüten oder -extrakten spezialisiert ist.
5. Apotheke und individuelle Dosierung – Die Apotheke gibt dem Patienten das verschriebene medizinische Cannabis, wobei die genaue Dosierung und Anwendungsform individuell angepasst werden. Hierbei spielt die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt, Apotheker und Cannabis-Patient eine entscheidende Rolle, um optimale Therapieergebnisse zu erzielen.
Die Bezeichnung „Cannabis-Arzt“ ist etwas irreführend. Offiziell existieren keine speziellen Cannabis-Ärzte. Jeder Arzt sollte grundsätzlich in seiner jeweiligen Fachrichtung die Therapiemethoden und Medikamente anwenden, die für die bestmögliche Genesung seiner Patienten als am effektivsten gelten. Mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten steht es jedem Haus- und Facharzt in Deutschland frei, Cannabisarzneimittel zu verschreiben. Erfahrungen von Patienten zeigen jedoch auch, dass nicht alle Ärzte dem Thema Cannabis als Medizin offen gegenüberstehen.
Sollte dies beim eigenen Arzt so sein, kann es ein Weg sein, sich eine zweite Meinung bei einem Telemediziner einzuholen, der grundsätzlich medizinische Cannabisprodukte in Betracht zieht. Zu beachten ist hier allerdings, dass auch der Besuch beim Arzt selbst gezahlt werden muss und nicht von der Krankenkasse übernommen wird. So entstehen für die ärztliche Behandlung mit Cannabis bei einem Kooperationspartner von zum Beispiel Algea Care Kosten in Höhe von 80-130€ pro Termin. Um einen physischen Besuch beim Arzt kommt man übrigens auch in diesem Fall nicht drum herum. Kooperationsärzte lassen sich aber meist in der Nähe des eigenen Wohnortes finden.
Wenn ein Arzt feststellt, dass eine Cannabis-Therapie für die spezifischen Symptome und Erkrankungen eines Patienten geeignet ist, wird in der Regel ein individueller Therapieplan erstellt. Dieser umfasst die Festlegung der Dosierung, die Auswahl der geeigneten Cannabis-Art (Blüten, Öle, Kapseln) und die Dauer der Therapie. Wie lange eine Cannabis-Therapie dauert, kann pauschal nicht beantwortet werden. Vor allem ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt entscheidend, um den richtigen Ansatz zu finden.
Während der Therapie wird der Patient engmaschig überwacht. Änderungen in den Symptomen oder mögliche Nebenwirkungen werden dokumentiert, um den Therapieplan bei Bedarf anzupassen. Regelmäßige Arztkonsultationen sind entscheidend, um den Fortschritt der Therapie zu bewerten. Dies ermöglicht dem Arzt, gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass der Patient die bestmögliche Betreuung erhält.
Die Cannabis-Therapie sollte in den Gesamtbehandlungsplan des Patienten integriert werden. Sie kann als unterstützende Maßnahme neben anderen Therapien dienen, um ein umfassendes und individualisiertes Behandlungskonzept zu gewährleisten.
Unabhängig davon, ob es sich um die AOK, die TK, die Barmer oder andere Krankenkassen handelt, übernehmen sie in der Regel die Kosten für eine Therapie mit medizinischem Cannabis, wenn alle der folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
Die Rückmeldung auf einen Antrag bezüglich Kostenübernahme kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und sollte nur in speziellen Ausnahmefällen abgelehnt werden. Es ist ratsam, dass der Arzt in seiner Verordnung ausführlich darlegt, warum eine alternative, anerkannte Therapie in diesem konkreten Fall nicht in Betracht gezogen werden kann. Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn er erläutert, welche positiven Effekte auf den Verlauf der Krankheit zu erwarten sind.
Nachdem du die Bewilligung von deiner Krankenkasse erhalten hast, stellt sich vielleicht die Frage, ob trotzdem Kosten für medizinisches Cannabis auf dich zukommen. Grundsätzlich übernimmt dein Versicherer bei einem genehmigten Antrag die Kosten. Wie bei allen Medikamenten ist jedoch die gesetzliche Zuzahlung, auch als „Rezeptgebühr“ bekannt, zu entrichten. Diese beläuft sich auf zehn Prozent des Medikamentenpreises, jedoch mindestens 5,00 und maximal 10,00 Euro.
Falls die Bewilligung deines Antrags auf Kostenübernahme abgelehnt wurde, bedenke, dass die festgelegten Kriterien streng sind. Die Ablehnung signalisiert, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei einer Ablehnung seitens der Krankenkasse besteht die Option, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Dein Widerspruch sollte begründet sein – du solltest schriftlich darlegen, aus welchen Gründen du mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden bist. Es wird empfohlen, eine ärztliche Stellungnahme deinem Widerspruch beizufügen.
Die Bearbeitungsdauer von Widersprüchen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Bedarf von zusätzlichen Recherchen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Wenn keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden, bleibt es bei der Entscheidung der Krankenkasse und dein Widerspruch wird unverzüglich an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Der Ausschuss trifft innerhalb weniger Wochen eine abschließende Entscheidung. Sollte der Widerspruchsausschuss deinem Anliegen nicht nachkommen können, hast du die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht Klage zu erheben. Diese Option ist ebenfalls kostenfrei. Das örtlich zuständige Sozialgericht ist grundsätzlich das, in dessen Bezirk du zum Zeitpunkt der Klageerhebung deinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hast.
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die Medikamente auf eigene Kosten mit einem Privatrezept zu beziehen. Hierfür ist die Bereitschaft einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich, die entsprechenden Medikamente zu verschreiben. Allerdings ist es nicht für jeden Patienten finanziell tragbar, die damit verbundenen hohen Kosten selbst zu tragen.
Für manche mag die Versuchung bestehen, sich mit illegal erworbenem Cannabis vom Schwarzmarkt selbst zu behandeln. Dennoch wird dringend davon abgeraten, ohne ärztliche Überwachung und mit illegal erworbenem Cannabis eine Selbstmedikation durchzuführen. Die Unterschiede in Qualität und Wirkstoffgehalt zwischen medizinischem und illegalem Cannabis können erheblich sein.
In deutschen Apotheken steht eine vielfältige Auswahl rezeptpflichtiger medizinischer Cannabissorten zur Verfügung. Gemäß dem Absolem Cannabis-Preisindex von 2022 sind in Deutschland insgesamt 111 verschiedene Cannabissorten erhältlich. Die Preisspanne bewegt sich dabei zwischen 7,99 und 14,33 Euro pro Gramm. Der durchschnittliche Preis für medizinisches Cannabis in Deutschland liegt somit bei etwa 11,90 Euro pro Gramm. Für eine detaillierte Übersicht über die Preise der verschiedenen medizinischen Cannabissorten in deutschen Apotheken verweisen wir auf unseren Cannabis-Preisindex 2022.
Die Bezeichnung „Cannabis-Arzt“ wirkt vielleicht etwas irreführend. In Wirklichkeit existieren keine Ärzte mit Spezialisierung auf Cannabis. Gemeint sind damit häufig Telemediziner, die Kooperationsärzte bei Plattformen für die Therapie mit medizinischem Cannabis sind.
Die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke, auch als medizinisches Cannabis oder medizinisches Marihuana bekannt, hat sich bei verschiedenen Krankheiten und Symptomen als wirksam erwiesen. Hier sind einige Krankheiten und Symptome, bei denen medizinisches Cannabis in der Forschung und Praxis Anwendung finden können:
Es ist wichtig zu betonen, dass die Anwendung von medizinischem Cannabis in jedem Fall individuell ist und von einem qualifizierten Arzt überwacht werden sollte. Die Forschung zu diesem Thema entwickelt sich ständig weiter, und neue Erkenntnisse können die Liste der behandelbaren Krankheiten erweitern.
Ja. Mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten kann jeder Haus- und Facharzt in Deutschland medizinische Cannabisprodukte zu verschreiben.
Ja, ein Arzt kann CBD-Produkte verschreiben.
Trotz der frei verkäuflichen Verfügbarkeit in Deutschland haben Ärzte die Befugnis, CBD zu verschreiben. In solchen Fällen können Patienten außerdem eine Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Wer darf Cannabinoide verschreiben?
Cannabinoide sind chemische Verbindungen, die in der Cannabispflanze vorkommen; darunter befinden sich sowohl psychoaktive Verbindungen wie Tetrahydrocannabinol (THC) als auch nicht psychoaktive Verbindungen wie Cannabidiol (CBD). Diese Verbindungen interagieren mit dem Endocannabinoid-System im menschlichen Körper und können verschiedene physiologische Effekte auslösen. Jeder Haus- und Facharzt ist seit 2017 befugt, sowohl getrocknete Cannabisblüten und -extrakte als auch Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zu verschreiben.
Nach § 2 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen die folgenden Höchstmengen für Verschreibungen: 100.000 mg Cannabis in Form von getrockneten Blüten und 1.000 mg Cannabisextrakt (bezogen auf den THC-Gehalt).
Die Forschung zu der Frage, ob und wie Cannabis bei ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) helfen kann, ist noch im Frühstadium, und es gibt unterschiedliche Meinungen und begrenzte wissenschaftliche Evidenz. Einige Menschen berichten über positive Effekte, während andere keine oder negative Auswirkungen erfahren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von Cannabis zur Behandlung von ADHS kontrovers ist und nicht als offizielle, standardisierte Therapieform anerkannt ist. Hier sind einige mögliche Erklärungen für berichtete positive Wirkungen:
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die langfristigen Auswirkungen, Risiken und mögliche Nebenwirkungen von Cannabis, insbesondere bei regelmäßigem Gebrauch, nicht ausreichend erforscht sind. Darüber hinaus kann die individuelle Reaktion auf Cannabis variieren und es sollte stets mit einem qualifizierten Gesundheitsdienstleister gesprochen werden, bevor man Cannabis oder davon abgeleitete Produkte zur Behandlung von ADHS in Erwägung zieht.
Depressionen werden normalerweise mit anderen therapeutischen Ansätzen behandelt, darunter Psychotherapie, medikamentöse Therapie mit Antidepressiva und andere unterstützende Maßnahmen. In Bezug auf Depressionen ist der Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland derzeit nicht als Standardbehandlung vorgesehen, und eine solche Entscheidung müsste individuell mit einem qualifizierten Arzt besprochen werden. Für einen tieferen Einblick in das Thema empfehlen wir unseren Service-Artikel zum Thema „Cannabis bei Depressionen: Hilfreich oder schädlich? Aktuelle Studien“.
In Deutschland ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis für Depressionen nicht gängige Praxis und wird normalerweise von Ärzten eher bei anderen Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Spastiken bei Multipler Sklerose oder Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie in Erwägung gezogen.
Wenn dennoch ein Patient mit Depressionen medizinisches Cannabis in Erwägung zieht, wäre der erste Ansprechpartner in der Regel ein Psychiater, der auf die Behandlung von Depressionen spezialisiert ist. Diese Fachärzte können die individuelle Situation bewerten, verschiedene Therapieoptionen besprechen und gegebenenfalls eine geeignete Behandlung vorschlagen.
Ja, ein Psychiater kann grundsätzlich Cannabis verschreiben.
Abonniere unseren Newsletter und freu dich jede Woche über Neuigkeiten aus der Welt der beliebten Blüten.
Exklusive Partner
Die besten Eltern
Ultimative Highlights
Makers gonna make
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um den Inhalt dieser Website zu sehen.
Durch den Besuch der Seite bestätigst du, dass du mindestens 18 Jahre alt bist und unsere Nutzungsbedingungen akzeptierst.
Verteilen wir hier leider nicht. Sorry! Aber wir verwenden Cookies, damit du galanter durch unsere Seite rauschen kannst. Wirklich gute Munchies sind das natürlich nicht. Dafür haben wir aber ein paar Bedingungen für dich. Wenn du mit denen einverstanden bist, klicke auf „Let’s get baked!“.